Eurohypo AG verklagt Anleger des Cumulus Immobilienfonds Einkaufs und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR
Beitrag vom 17.12.2009
Der Cumulus Fonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR hat die Anschaffung seiner Fondsobjekte nicht allein durch die Gelder der Anleger finanziert. Zusätzlich wurden hohe Darlehen aufgenommen, welche jedoch seit geraumer Zeit mangels ausreichender Einnahmen nicht mehr ausreichend bedient wurden.
Eine dieser sog. innenfinanzierenden Banken, hier die Eurohypo AG, kündigte das Darlehen und nimmt nun die Gesellschafter entsprechend deren Gesellschaftsanteil in Haftung.
Die Höhe der Forderung beträgt nach dem Schreiben der Eurohypo AG ca. 5.500 EURO pro Gesellschaftsanteil.
Zwischenzeitlich hat die Eurohypo AG sogar die ersten Klagen gegen nicht zahlende Anleger in Höhe dieser Quote beim Landgericht Frankenthal eingereicht.
Betroffen sind dabei auch Anleger, deren Anteil eigentlich schon vor langer Zeit an die Sparkasse Rhein Neckar Nord übertragen wurde.
Zu bedenken ist dabei, dass die Eurohypo AG nicht die einzige innenfinanzierende Bank des Cumulus Immobilienfonds ?Einkaufs und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR? ist, sondern mit der Kündigung und Geltendmachung von Zahlungen durch weitere Banken zu rechnen ist!!!
Betroffene sollten daher nicht zögern, sich anwaltlichen Rat zu suchen!!!