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Eurohypo AG unterliegt gegen Anleger der Cumulus Einkaufs und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR

Beitrag vom 10.02.2011

Nachdem die Eurohypo AG Ende 2009 alle Anleger des Cumulus Immobilienfonds Einkaufs und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR verklagte, um so Rückstände des Fonds bei der Eurohypo AG einzufordern, sind zwischenzeitlich die ersten Urteile am Landgericht Frankenthal ergangen.

Danach erachtete das angerufene Gericht zwar die Stellung der Anleger als haftende Gesellschafter als gegeben, Ansprüchen der Eurohypo AG stehe jedoch entgegen, dass den Anlegern im Gegenzug ein Schadensersatz gegen die Bank wegen deren Beteiligung an einer vorsätzlichen Sittenwidrigen Schädigung der Anleger zustehe.

Im Ergebnis geht das Gericht davon aus, dass die Bank die Anleger so zu stellen hat, wie diese stünden, wenn sie der Fondsgesellschaft nicht beigetreten wären.

Ob die Eurohypo AG nun in Berufung geht, bleibt abzuwarten. Dennoch stellt die ergangene Rechtsprechung schon jetzt einen berechtigten Grund auch für zukünftige Verfahren dar, um derartigen Forderungen der Banken entschieden entgegen zu treten!

Sind auch Sie der Haftung von sog. "innenfinanzierenden" Banken ausgesetzt, macht die neuere Rechtsprechung Hoffnung, den Forderungen der Banken entgegen zu treten!

Haben Sie Rückfragen, dann wenden Sie sich gern per Email oder Telefon an uns! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
 
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