ATLANTICLUX - Beck Service AG: Widerrufsbelehrung falsch
Beitrag vom 29.06.2010
Auch bezüglich der Vergütungsvereinbarungen mit der Beck Service AG, welche im Zusammenhang mit Versicherungen bei der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. abgeschlossen wurden, ist festzustellen, dass die dabei verwendeten Widerrufsbelehrungen aufgrund inhaltlicher Fehler unwirksam sind.
Nachdem bereits das OLG Schleswig mit Urteil vom 25.10.2007 und das OLG München mit Urteil vom 26.06.2008 festgestellt hatten, dass eine Widerrufsbelehrung, welche bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist den Passus
"frühestens mit Erhalt der Belehrung"
enthält, gegen das Transparenzgebot verstößt und damit unwirksam ist, hat der BGH nun mit Urteil vom 09.12.2009 diese Rechtsprechung bestätigt.
Auch das OLG Dresden hat sich kürzlich im Rahmen einer Berufungsverhandlung gegen die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG dahin geäußert, dass deren im vorliegenden Fall gleich lautende Widerrufsbelehrung unwirksam sein dürfte.
Folge ist, dass der betreffende Vertrag bei Bestehen eines Widerrufsrechts ohne Einhaltung der Widerrufsfrist widerrufen werden kann und sich grundsätzlich in ein Rückabwicklungsverhältnis wandelt.
Mithin hat die Beck Service AG sämtliche erhaltene Zahlungen des Anlegers zurück zu erstatten!
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